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Die EU beendet die bisher obligatorische Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission schaltet laut offizieller Verordnung 2024/3228 die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) am 20. Juli 2025 ab. Für alle Online-Händler und Dienstleister ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten. Wir zeigen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
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Veröffentlicht am 
Zuletzt geändert am

Johannes Tsangaris
20. März 2025
20. März 2025

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  • Warum kommt es zur Abschaltung?

    Die OS-Plattform wurde 2016 durch die ODR-Verordnung (EU 524/2013) eingeführt, um Verbrauchern und Unternehmen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu bieten. Die Gründe für die Abschaltung sind eindeutig:

  • Minimale Nutzung: Nur etwa 200 Fälle pro Jahr wurden EU-weit erfolgreich über die Plattform abgewickelt

  • Direkte Lösungen: Die meisten Streitigkeiten werden zwischen Händlern und Kunden unmittelbar geklärt

  • Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der Betriebsaufwand steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen

  • Ab dem 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden, und am 20. Juli 2025 wird die Streitschlichtungsplattform vollständig eingestellt.

Notwendige Maßnahmen für Unternehmen

Die Abschaltung der Streitschlichtungsplattform hat direkte Auswirkungen auf Ihre Rechtstexte:

Bis zum 19. Juli 2025:

Behalten Sie den Hinweis auf die OS-Plattform bei
  • Ab dem 20. Juli 2025:

    Entfernen Sie alle Hinweise auf die OS-Plattform aus:

  • Impressum
  • AGB

  • E-Mail-Signaturen
  • Website-Footer
  • Marktplatzprofilen (Amazon, eBay etc.)
  • Der fehlende Hinweis nach dem 20. Juli 2025 stellt keine Rechtsverletzung mehr dar. Ein weiterhin bestehender Hinweis kann hingegen als irreführende geschäftliche Handlung abgemahnt werden.

Besondere Vorsicht bei Unterlassungs­erklärungen

Haben Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung bezüglich der OS-Plattform abgegeben? Dann müssen Sie diese aufgrund der rechtlichen Änderungen förmlich kündigen. Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung gegenüber einem Abmahner. Andernfalls riskieren Sie trotz entfallener gesetzlicher Pflicht eine Vertragsstrafe, da Ihre vertragliche Verpflichtung fortbesteht.

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Konkrete Vorgehensweise

  • Prüfen Sie Ihre Online-Präsenz auf Hinweise zur OS-Plattform

  • Planen Sie die rechtzeitige Entfernung zum 20. Juli 2025
  • Entfernen Sie den standardmäßigen Hinweis: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum."

  • Beachten Sie bestehende Unterlassungserklärungen und konsultieren Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt

Hinweis: Die Informationspflichten nach der ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution - Richtlinie über alternative Streitbeilegung) bleiben weiterhin bestehen. Diese Pflichten beinhalten die Information darüber, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilzunehmen.

Rechtliche Grundlage

Die Abschaltung der OS-Plattform basiert auf der EU-Verordnung 2024/3228, die am 19. Dezember 2024 beschlossen wurde. Diese Verordnung hebt die ursprüngliche Rechtsgrundlage für die OS-Plattform, die Verordnung (EU) 524/2013, zum 20. Juli 2025 auf. Mit dieser gesetzlichen Änderung entfällt auch die Informationspflicht für Unternehmen.

Fazit

Die Abschaltung der OS-Plattform beseitigt eine bürokratische Hürde, erfordert jedoch aktives Handeln von allen Online-Händlern und Dienstleistern. Besonders der Übergang – mit der Pflicht zur Information bis zum 19. Juli und dem Verbot ab dem 20. Juli 2025 – birgt Risiken. Eine programmierte Umstellung Ihrer Rechtstexte zum Stichtag oder eine rechtzeitige Vorbereitung ist empfehlenswert.

Sie sind sich unsicher, ob sie von der Regulierung betroffen sind oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns gerne!

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